Reisebedingungen der Firma LT-Aktivreisen GmbH
Sehr geehrter Kunde, diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und uns, der Firma LT-Aktivreisen GmbH, nachstehend „LT“ abgekürzt, zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen sie diese daher sorgfältig durch.
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Buchung, („Reiseanmeldung“) die mündlich, schriftlich, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde LT den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen mit den wichtigen Hinweisen und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese Angaben und Hinweise dem Kunden bei der Buchung vorliegen, verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von LT an den Kunden, bzw. den Reisevermittler oder Gruppenauftraggeber zustande.
1.3. Die Buchungsperson, bzw. der Gruppenauftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, bzw. Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag (insbesondere die Zahlung des Reisepreises und von Stornokosten), für welche sie/er die Buchung vornimmt, sofern sie/er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
2. Anzahlung und Restzahlung
2.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Teilnehmer nicht übersteigt.
2.2. Soweit bei Gruppenreisen nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Zahlungen an den Gruppenauftraggeber, bzw. seine Mitarbeiter erfolgen sollen, sind der Gruppenauftrageber, bzw. seine Mitarbeiter oder Beauftragten, von LT nicht inkassobevollmächtigt.
3. Umbuchungen
3.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann LT bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.
3.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4. Kündigung durch LT
LT kann den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt LT, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; LT muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten von LT (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von LT wahrzunehmen.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber LT, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Kunden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang bei LT.
5.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen LT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
d) vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 60 %
e) vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80 %
f) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90 %
5.3. Dem Kunden ist es gestattet, LT nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.4. LT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
6. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden / Reisenden und Kündigung durch den Reisenden
6.1. Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von LT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung oder Agentur, wird der Reisende, soweit die Reise nicht ständig von einer eigenen Reiseleitung von LT begleitet wird, rechtzeitig vor Reisebeginn unterrichtet.
6.2. Ist von LT keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Reiseausschreibung!), so ist der Reisende verpflichtet, LT direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- oder Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
6.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
6.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber LT unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
7. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen
Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern grundsätzlich, streng verboten. Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von LT oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von LT, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden von LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) LT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. LT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von LT sind.
9. Verjährung
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber LT, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und LT Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder LT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen LT und dem Kunden, bzw. dem Reisenden und dem Gruppenauftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann LT nur an deren Sitz verklagen.
10.2. Für Klagen von LT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LT vereinbart.
11. Besondere Bestimmungen bei Gruppenreisen
11.1. LT haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von LT – vom Gruppenauftraggeber zusätzlich zu den Leistungen von LT angeboten, organisiert, durchgeführt und / oder den Reisenden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:
a) Vom Gruppenauftraggeber oder dessen Beauftragten organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit LT vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort.
b) Nicht im Leistungsumfang von LT enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.
11.2. LT haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers oder seiner Beauftragten vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen der vertraglichen Leistungen, Weisungen an örtliche Führer/innen, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber dem Reisenden, soweit diese nicht mit LT abgestimmt und von dieser ausdrücklich gebilligt wurden.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, (2005)
Reiseveranstalter: | |
Firma: | LT-Aktivreisen GmbH |
Anschrift: | Lahntalstraße 45, 35096 Roth (Lahn) |
Telefon: | 06426 9280-0 |
Telefax: | 06426 9280-10 |
Geschäftsführerin: | Brigitte Brandenburger |
Handelsregister: | HRB 1822 |
Amtsgericht: | Marburg |
Wichtige Hinweise:
Gepäcktransport
Bei den Programmen "Radeln ohne Gepäck" und "Wandern ohne Gepäck" sind pro Person beim Gepäcktransfer durch den Veranstalter maximal 2 Gepäckstücke pro Reisenden im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen vom Kunden deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein. Die Gepäckstücke sind bis spätestens 09.00 Uhr des jeweiligen Tages an der Rezeption des Hotels abzugeben und können ab 17.00 Uhr wieder in Empfang genommen werden.
Bestimmungen Kanuverleih
Der Kunde kann bei Anmietung eines Kanus von LT, dieses am Abfahrtstag ab 09.00 Uhr in Empfang nehmen. Am Ankunftstag ist eine der im Kanuführer angegebenen Abholstellen zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Die Abholstelle ist, sofern nicht vorher schon vereinbart, LT einen Abend vor Beendigung der Fahrt durch den Kunden mitzuteilen. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter von LT auf einen Trailer aufzuladen. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf der Lahn benutzt werden. Insbesondere sind das Befahren aller Nebenflüsse und Seitenarme der Lahn sowie das Befahren des Rheins strengstens verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten. Während der Tour sind die von LT ausgegebenen Schwimmwesten zu tragen. LT übernimmt keine Haftung für vom Kunden mitgenommene elektronische Geräte.
Personentransfer
Wir sind nach § 2 Abs. 5a PBefG verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Personentransporte
mit Kraftomnibussen durch die Firma Gimmler Reisen, Wetzlar durchgeführt werden.